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Immer wieder: Das mit Steuergeldern unterstützte DÖW

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Beitrag von vigilante Sa Apr 14, 2018 11:39 am

bertibold schrieb:Das beharrliche Zitieren des DÖW, als wäre dieses nach dem vernichtenden OLG-Urteil eine seriöse Quelle, bleibt ein weiterer Anlass für Belustigung.

Rainer samt seinem Multikultiheftl "Profil" ist nicht der Einzige, der sich beim kommunistischen Denunziantenstadel DÖW anbiedert.
Irgendwie haben gewisse Kreise des DÖW es geschafft, dass das o.a. Urteil praktisch ignoriert wird.

Googeln: döw urteil 1998

Zitat aus einem APA-Pressedienst vom 30. Juli 98  ***********************

Gerichtsurteil:

Die Vorwürfe gegen das "Dokumenationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW)" sind Werturteile auf Sachverhaltsgrundlage.

Mit rechtskräftigem Urteil vom 4. Mai 1998 hat das Oberlandesgericht Wien in letzter Instanz zu Recht erkannt, dass in folgenden, in der "Aula" veröffentlichten Bezeichnungen des "DÖW" kein Wertungsexzess zu sehen gewesen sei und diese daher straffrei bleiben:

"Privat-Stasi", "kommunistische Tarnorganisation", "polypenartige Institution".

Ebenfalls straffrei blieb die Feststellung, dass das "DÖW"
"linksextreme Subversion der  Kulturbereiche unserer Gesellschaft"
betreibe,
"gesinnungsterroristische Kampagnen gegen das angebliche Umfeld des Rechtsextremismus wiederbelebt", dabei
"ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors" schaffe, eine Ausweitung des Widerstandsbegriffes
"im Wege gewaltiger Geschichtsfälschungen und -verdrehungen"
vornimmt und mit dem Buch "Rechtsextremismus in Österreich nach 1945" ein Werk mit lediglich
"pseudowissenschaftlicher Aufmachung"
herausgegeben hat.

Wie das Erstgericht und das Gericht letzter Instanz übereinstimmend feststellt, sind die genannten Werturteile "auf im Wesentlichen richtig wiedergegebener Tatsachengrundlage basierende Werturteile".

Auch für die Qualifikation der Anzeigetätigkeit des "DÖW" als "Denunziation" ist laut Gericht "eine diskutable reale Grundlage für die Wertung" gegeben.

Sehr wohl sind in Österreich nach wie vor solche Behauptungen als üble Nachrede strafbar, wenn keine Tatsachengrundlagen für die Wertung vorliegen.

Das Gericht hat festgestellt, dass im gegenständlichen Fall die Tatsachengrundlagen sehr wohl vorliegen.

So hat bereits das Erstgericht im Hinblick auf den Vorwurf, das "DÖW" schaffe ein Klima des "Gesinnungs- und Meinungsterrors" und agiere als "Privat-Stasi" zu Recht erkannt, dass dies "straflose Werturteile in Bezug auf eine tatsächlich vorhandene und beweisbare Situation" sind.

Zitat Ende

Auf der einen Seite fanatische Gutmenschlerei und wilde Tiraden gegen die FPÖ, auf der anderen Seite ein gerichtlich bestätigtes und eher schmieriges Charakterbild.

Irgendwas passt da nicht zusammen.
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Beitrag von vigilante So Okt 09, 2022 12:27 pm

https://meinungsfreiheit.forumieren.de/t21-christian-rainer-profil-und-sein-dow

Noch eine Abrechnung mit dem DOeW.
Und mit dem Betreiber des "Profil" Rainer, ein richtiger Fan des Denunziantenstadels.
vigilante
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